Allgemeines

Eine Schulbegleitung ist eine individuelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen, die während des Schulalltags auf Hilfe angewiesen sind. Sie hilft dabei, Barrieren abzubauen, den Schulalltag zu strukturieren und soziale Kontakte zu fördern. Ziel ist es, die Selbstständigkeit des Kindes zu stärken und eine aktive Teilnahme am Schulleben zu ermöglichen.

Eine Schulbegleitung ist für Kinder mit Unterstützungsbedarf geeignet, z. B. bei Entwicklungsverzögerungen, Autismus, ADHS oder körperlichen Einschränkungen. Auch bei sozial-emotionalen Herausforderungen kann sie hilfreich sein.

Die Aufgaben variieren je nach Kind und seinen Bedürfnissen. Sie können beispielsweise Unterstützung im Unterricht, Begleitung bei Klassenarbeiten, Hilfe bei der Kommunikation mit Lehrer und Mitschüler oder Begleitung in Pausen und bei Ausflügen umfassen.

Sämtliche kindbezogenen Absprachen, welche mit den Lehrkräften, der Stadt Oldenbrug, dem Amt für Teilhabe und Soziales und den Erziehungsberechtigten besprochen werden, sind vertraulich zu behandeln. Diese dürfen nur mit einer Schweigepflichtsentbindung und nach Rücksprache mit den oben genannten Institutionen und/oder Personen, besprochen werden. Jede/r MitarbeiterInnen ist zur Schweigepflicht verpflichtet und unterzeichnet, vor Antritt seiner Tätigkeit als Schulbegleitung, unsere Schweigepflichtserklärung. Darin werden die Schulbegleitungen über die Konsequenzen – bei Zuwiderhandlung – der Schweigepflicht belehrt

Es werden nur Personen eingestellt, die ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt haben nach §30a des Bundeszentralregisters

  • Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei der Teilhabe am Unterricht, nicht bei der Vermittlung von Lerninhalten.
  • Förderung von Selbstständigkeit, sozialer Integration und Partizipation.
  • Unterstützung in allen schulischen Aktivitäten wie Ausflügen, Klassenfahrten und Projekten.
  • Dokumentation der Arbeit und Teilnahme an Konferenzen zur Planung und Evaluation von Förderzielen.
  • Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team mit Lehrkräften und Fachpersonal.

Organisation und Ablauf

Die Beantragung erfolgt in der Regel beim Jugendamt oder Sozialamt. Dafür benötigen Sie ein ärztliches Gutachten oder einen Bericht der Schule, der den Unterstützungsbedarf bestätigt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und beraten Sie über die nötigen Schritte.

Nach Ihrer Kontaktaufnahme führen wir ein unverbindliches Beratungsgespräch, um den Bedarf Ihres Kindes zu klären. Anschließend unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und planen die Schulbegleitung individuell abgestimmt auf Ihr Kind.

Das hängt von der Bewilligung des Antrags durch das zuständige Amt ab. Erfahrungsgemäß dauert der Prozess zwischen zwei Wochen und drei Monaten. In dringenden Fällen helfen wir, den Vorgang zu beschleunigen.

Qualifikation und Betreuung

Ja, selbstverständlich. Vor Beginn der Begleitung organisieren wir ein Kennenlerngespräch, damit Sie und Ihr Kind die Schulbegleitung persönlich kennenlernen können.

Wir legen großen Wert auf eine gute Beziehung zwischen Kind und Schulbegleitung. Sollte es nicht harmonieren, suchen wir gemeinsam nach einer passenden Lösung, z. B. einen Wechsel der Begleitperson.

Nein – Auch bei Klassenfahrten, Tagesausflügen und nach Absprache mit der Klassenleitung an Elternabenden. 

Qualitätssicherung und Evaluation

  • Der Hilfeplan wird gemäß §36 SGB VIII regelmäßig überprüft, meist halbjährlich.
  • Ziele müssen SMART formuliert sein: spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch und terminiert.
  • Fortschritte werden monatlich in Kurzberichten und Checklisten analysiert.
  • Im Falle fehlender Zielnäherung werden Ursachen evaluiert und Handlungsschritte angepasst.
  • Regelmäßige Schulungen zu Themen wie Gewaltprävention, Inklusion, Autismus und Resilienz.
  • Hospitationen der Teamleitung in Klassen alle 6–8 Wochen.
  • Fallbesprechungen und Supervisionen im Rhythmus von 3–4 Wochen.
  • Fortbildungsangebote, angepasst an die Anforderungen der Schule.
  • Dreimonatliche Berichtszyklen zur Dokumentation und Evaluation der Fortschritte.

Ja, es werden ausführliche Dokumentationen über die Kinder geführt. Dabei wird folgendes berücksichtigt:

Individueller Unterstützungsplan

  • Erstellung eines Plans mit Zielen und Methoden basierend auf dem Hilfeplan oder Zieleplan.

Abschlussbericht

  • Ein Abschlussbericht wird spätestens sechs Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraumes beim Amt für Teilhabe und Soziales eingereicht.
  • Falls der Eingliederungshilfeträger eine Berichtsvorlage vorgibt, nutzen wir diese.

Dokumentation der Zusammenarbeit

  • Alle Absprachen zwischen dem Amt für Teilhabe und Soziales, der Firma Pontis Oldenburg UG, den Eltern, beteiligten Lehr- und Fachkräften sowie dem jungen Menschen werden festgehalten.

Berichtserstellung durch Schulbegleiter

  • Die Berichte werden eigenständig durch die Schulbegleiter verfasst.
  • Interne Unterstützung erfolgt durch qualifiziertes Personal.
  • Vier Wochen vor Abgabe des Berichts werden Anmerkungen und Ergänzungen von Klassenlehrern oder Förderschullehrkräften eingeholt.

Diese strukturierte Dokumentation gewährleistet eine transparente und zielgerichtete Unterstützung der Kinder.